verboten

Guten Tag,

meine Damen und Herren!

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen. Eine derartige Bezeichnung, die leichte Zweifel an der Grundgesetztreue der AfD anklingen lässt, sei unzulässig, erklärte das Gericht am Dienstag. Okay. Also ist das mit der Grundgesetz­widrigkeit der AfD wohl inzwischen

sicher.