PROZESS WEGEN SECHS MAULTASCHEN
: Gekündigte Altenpflegerin legt Revision ein

KONSTANZ | Der Maultaschen-Rechtsstreit geht voraussichtlich in eine neue Runde: Die 58-jährige Altenpflegerin wird laut ihrem Anwalt wohl Berufung einlegen. Das Radolfzeller Arbeitsgericht hatte ihre fristlose Kündigung bestätigt, weil sie sechs Maultaschen aus der Verpflegung der Altenheimbewohner mitgenommen hatte. Er habe die schriftliche Urteilsbegründung erhalten und spreche sich mit seiner Mandantin ab, sagte ihr Anwalt Klaus Staudacher. Am Freitag wurde die Klage der Mitarbeiterin der städtischen Konstanzer Spitalstiftung abgewiesen. Die Frau hatte sich dagegen gewehrt, nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Die Maultaschen seien übrig geblieben und wären sonst in den Müll gegangen, hatte sie betont. Das Gericht stellte sich auf die Seite des Arbeitgebers und erklärte den Rauswurf wegen Diebstahls für rechtens. (dpa)