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Gefangene IS-Kämpfer in Syrien sollen in ihre Herkunftsländer zurückgeholt werden. So fordert es US-Präsident Donald Trump, mit direktem Appell an Deutschland, Großbritannien und Frankreich. 800 Islamisten betreffe das. Die Bundesregierung reagierte reserviert. Grundsätzlich hätten deutsche Staatsbürger ein Recht auf Rückkehr, so eine Sprecherin des Innenministeriums zur taz. Eine größere zweistellige Zahl von deutschen Islamisten sitze derzeit in kurdischer Haft in Syrien. Dort aber seien wegen des Bürgerkriegs keine Konsularaufgaben möglich. Und, so das Ministerium: Deutschland respektiere auch das „Strafverfolgungsinteresse“ in Syrien und dem Irak – unter Wahrung rechtsstaatlicher Maßstäbe. (taz)