BETREUUNGSAUSBAU
: Kindergärten müssen Steuern zahlen

MÜNCHEN | Auf die Kommunen kommen neue Belastungen beim Ausbau der Kinderbetreuung zu: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München dürfen kommunale Kindertagesstätten nicht von der Steuer befreit werden. Die Einrichtungen unterlägen als gewerbliche Betriebe ebenso wie private Betriebe der Pflicht zur Körperschaftssteuer, erklärte das oberste deutsche Steuergericht am Mittwoch. Es hob damit eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf auf, das eine kommunale Kita zum Hoheitsbetrieb erklärt hatte, der nicht besteuert werden darf. (dpa)