Das wird auch
: Gegner von Abtreibung will anonym bleiben

Seit Jahren zeigt Yannic Hendricks Ärzt*innen an. Das sei halt so sein Hobby

Die Debatte über den Paragrafen 219a beschäftigt ab der kommenden Woche das Hamburger Landgericht. Angeklagt wurde die Journalistin und Vorsitzende von Pro Familia Hamburg, Kersten Artus. Denn dem Abtreibungsgegner Yannic Hendricks gefällt es nicht, dass Artus seinen Namen im Internet genannt hat.

Seit mehreren Jahren zeigt Hendricks Ärzt*innen an, die auf ihrer Internetseite darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das ist nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs verboten. Nach der geplanten Gesetzesreform sollen Ärzt*innen das zwar künftig dürfen, weiterführende Informationen, etwa die angewandten Methoden, sollen aber nur auf neutralen Internetseiten zur Verfügung stehen dürfen.

„Das ist halt so mein Hobby“, sagte Hendricks im Interview mit der taz und im Deutschlandfunk über die 60 bis 70 Anzeigen, die er in den vergangenen Jahren erstattete. Er sprach da noch unter dem Pseudonym Markus Krause. Von Hendricks angezeigte Ärzt*innen nannten seinen richtigen Namen aber in Interviews. So auch Kersten Artus. Sie nannte Hendricks Namen auf Facebook und Twitter und verlinkte auf der von ihr betreuten Solidaritätswebseite für betroffene Ärzt*innen Artikel, in denen Hendricks Name genannt wird. Hendricks habe kein Recht, anonym zu bleiben. „Schließlich hat er mit seiner Strafanzeigen-Kampagne die ganze Debatte angestoßen“, sagt Artus. „Er ist diesen Weg bewusst gegangen und will damit auch die Gesellschaft prägen.“

Hendricks Verteidiger sehen das anders. Artus habe gegen die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten verstoßen. Es bestünde auch kein öffentliches Interesse an seiner Namensnennung. Weil Artus sich weigerte eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ihre Beiträge zu löschen und Hendricks' Anwaltskosten zu zahlen, reichte der Mathematik-Student aus Kleve Zivilklage ein.

Vor dem Düsseldorfer Landgericht scheiterte er Mitte Januar. Das Gericht lehnte eine einstweilige Verfügung ab, mit der Hendricks dem Online-Medium „Buzzfeed“ verbieten wollte, seinen Namen in der Berichterstattung zu nennen. In seiner Begründung führte das Gericht unter anderem aus, dass die Nennung von Hendricks' Namen gerechtfertigt sei, weil er mit seinen Anzeigen eine öffentliche Debatte ausgelöst habe und mit Interviews aus seiner Privatsphäre herausgetreten sei.

Wie das Hamburger Landgericht entscheidet, wird sich Freitag zeigen. Unterstützer*innen rufen für den Morgen zur Solidaritätskundgebung für Artus vor dem Gericht auf. Marthe Ruddat