UNTERM STRICH

Auch weil die Haftdauer noch verhältnismäßig sei, kommt nach Ansicht des Bundesstrafgerichts in Bellinzona, Schweiz, eine Haftentlassung von Roman Polanski zurzeit nicht in Frage. Zuvor hatte es eine Beschwerde des Regisseurs gegen seine Auslieferungshaft abgewiesen, in der er offenbar auch eine Kaution angeboten hatte. In den Medien war in den vergangenen Tagen spekuliert worden, Polanski habe sein Ferienhaus in Gstaad als Kaution angeboten. Keine Spekulation, sondern dem Gerichtsentscheid zu entnehmen: Polanski hat zusätzliche Maßnahmen angeboten. Explizit genannt werden Hausarrest und Electronic Monitoring, also elektronische Fußfesseln.

Allerdings wird im Entscheid eine Hintertüre offen gelassen: Roman Polanski wird angeboten, beim Bundesamt für Justiz einen konkreten Vorschlag hinsichtlich Höhe der Kaution zu unterbreiten. Diese müsste zudem gesetzeskonform sein. Damit sind wohl liquide Vermögensteile gemeint.

Außerdem gab der Sprecher des Berner Bundesamtes für Justiz, Folco Galli, gestern auf Anfrage bekannt, dass die amerikanischen Justizbehörden die Schweiz ausdrücklich um die Verhaftung von Roman Polanski gebeten haben. Das Gesuch erfolgte, nachdem die Schweiz die USA über die geplante Einreise des Filmregisseurs informiert und gezielt angefragt hatte, ob der US-Haftbefehl von 1978 noch gelte.

Galli und auch andere Schweizer Justizbeamte sprachen von einer üblichen Anfrage im Rahmen der gegenseitigen Rechtshilfe. Einige Schweizer Politiker erklärten dagegen, die Schweiz habe hier „übereifrig“ mit den US-Behörden kooperiert. Sie äußerten den Verdacht, die Schweiz habe nach den Problemen zwischen beiden Ländern bei der Aufspürung von Steuerflüchtlingen nun ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit unter Beweis stellen wollen. Die Justizbehörden in Bern wiesen dies entschieden zurück. Der polnisch-französische Doppelstaatsbürger wird von den USA seit seiner Flucht nach Frankreich 1978 wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahre 1977 gesucht. Seit 2005 ist Polanski international zur Verhaftung ausgeschrieben. Er konnte bislang dennoch unbehelligt umherreisen, mied aber die USA. Häufig war er in der Schweiz, wo er in Gstaad im Berner Oberland eine Ferienwohnung besitzt.