Bordelle kriegen Schankerlaubnis

STUTTGART dpa ■ Auch Bordellbesitzer, die eine Bar oder eine Gaststätte in ihrem Haus betreiben wollen, haben Anspruch auf eine Gaststättenkonzession. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 10 K 3330/04). Geklagt hatte eine GmbH aus Sindelfingen, der die Stadt im März eine Ausschankerlaubnis verweigert hatte. Die Stadt war der Ansicht, dass damit der Unsittlichkeit Vorschub geleistet werde. Nach Ansicht der Bordellbetreiber ist Prostitution jedoch inzwischen gesellschaftlich akzeptiert. Dieser Argumentation folgte im Wesentlichen nun auch das Verwaltungsgericht. Prostitution könne grundsätzlich nicht mehr ohne weiteres als sittenwidrig angesehen werden, urteilten die Richter. Dies ergebe sich aus einem Wandel der sozialethischen Vorstellungen. Auch habe der Gesetzgeber mit Erlass des Prostituiertengesetzes die Rechtsstellung der Prostituierten in sämtlichen Rechtsbereichen verbessern wollen. Gegen das Urteil wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zugelassen.