das wichtigste
: Rentner müssen bluten

Voller Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten vom BSG gebilligt. Höherer Beitrag für 10 Millionen Rentner

KASSEL afp ■ Der volle Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge ist rechtmäßig. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel in einem Grundsatzurteil. Danach müssen zahlreiche Rentner die seit Anfang 2004 geltenden höheren Sozialbeiträge hinnehmen; nach Schätzung des Sozialverbandes VdK sind knapp die Hälfte der rund 20 Millionen Rentner in Deutschland von der Entscheidung betroffen (Az: B 12 KR 29/04).

Das Urteil gilt für reguläre Betriebsrenten, über den Arbeitgeber abgeschlossene Lebensversicherungen sowie die Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst, etwa die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Auf diese Bezüge mussten bis Ende 2003 nur freiwillig versicherte Rentner den Beitrag zur Krankenkasse von derzeit durchschnittlich gut 14 Prozent alleine aufbringen, Pflichtversicherte zahlten dagegen nur die Hälfte.

Als Beitrag der Rentner zur Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge müssen seit Jahresbeginn 2004 auch die Pflichtversicherten den vollen Beitrag zahlen. Für die Krankenkassen bringt dies Zusatzeinnahmen von 3 bis 4 Milliarden Euro jährlich.

Gegen die höheren Beiträge wehrte sich ohne Erfolg ein heute 82-jähriger früherer Angestellter aus München. Von seinen Versorgungsbezügen in Höhe von monatlich 1.228 Euro muss er jetzt 183 statt 92 Euro an die Krankenkasse abführen. Laut BSG ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Auch für die Pflegeversicherung gelte schon länger der volle Beitrag. Das Gleichheitsgebot sei nicht verletzt, obwohl für die gesetzliche Rente weiter nur der halbe Beitrag gilt.