EIGENBEDARFSKLAGE
: BGH stärkt Rechte der Vermieter

KARLSRUHE | Vermieter können Mietverträge auch dann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn sie die Wohnung zu beruflichen Zwecken nutzen wollen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Damit gab er einem Berliner Anwalt recht. Dieser hatte seinen Mietern – einer dreiköpfigen Familie – gekündigt, weil seine Ehefrau die Wohnung für ihre Anwaltskanzlei nutzten will. Der Mieter legte Widerspruch ein, die Vorinstanzen stuften das Interesse der Familie höher ein. Dem widersprach nun der BGH. (dpa)