Keine Order, keine Maut

Büchergeldbescheide tragen nur die Kindernamen und werden vielfach ohne Begleitschreiben verteilt. SPD: „Unsaubere Arbeit“ der Behörde

von Kaija Kutter

In den Gebührenbescheiden für das Büchergeld ist tatsächlich nur der Name des Kindes angegeben. Das belegen mehrere Exemplare, die der taz vorliegen. Für die SPD-Abgeordnete Britta Ernst ist diese Panne ein „weiteres Resultat unsauberer Arbeit in der Schulbehörde“.

Wie berichtet, hatte Bildungsbehördensprecher Alexander Luckow gegenüber der taz erklärt, dies wäre „kein Problem“, weil die Eltern, an die sie gerichtet seien, die Bescheide mitsamt eines Anschreibens per Post zugeschickt bekommen. Eine Umfrage im Stadtgebiet ergab aber, dass dies keinesweg an allen Schulen so gehandhabt wurde. Eine Gesamtschule aus dem Hamburger Osten etwa gab den Kindern die Bescheide in die Hand – ohne Schreiben an die Eltern. „Wir haben keine Order von der Schulaufsicht erhalten, so ein Anschreiben zu machen“, erklärt der Schulleiter. „Ich kann mich nicht erinnern, dass der Bescheid mit einem Anschreiben versehen werden sollte“, sagt auch der Leiter einer Schule in Billstedt.

In beiden Fällen bekamen die Kinder die Zettel in die Hand, weil eine Postverschickung den Schuletat mit rund 400 Euro belastet hätte. Ein Altonaer Gymnasium verzichtete zwar auch auf den Postweg, fügte aber ein Anschreiben hinzu. Eine Grundschule südlich der Elbe wiederum hat die Bescheide noch gar nicht fertig, plant aber trotz der Kosten eine Postverschickung mit Anschreiben, weil sie, so der Rektor, „sonst nie bei den Familien ankommen“.

Auch Frank Ramlow vom Komitee „Eltern gegen Büchergeld“ hat den bloßen Bescheid mit Namen seiner Tochter und ohne Anschreiben erhalten. „Ich erkenne das nicht an“, sagt er. „Ich habe meinem Schulleiter gesagt, den kann er sich an die Wand hängen.“ Nach erster Einschätzung von Juristen könnte ein Anschreiben „den Fehler heilen“, wie Britta Ernst berichtet. Ohne solches habe die Stadt aber wohl nur „geringe Chancen“, die Gebühr einzuklagen.

Keiner der Schulleiter wollte übrigens seinen Namen in der Zeitung lesen. Nach Meldung der GEW häufen sich derzeit die Fälle, in denen Schulleiter zur Behörde zitiert werden und sich dort Verhören zu unterziehen haben, weil sie sich öffentlich kritisch zur Behördenpolitik äußerten. Damit werde verhindert, so GEW-Sprecher Klaus Bullan, „dass sich die Öffentlichkeit ein ungeschminktes Bild von den Zuständen an Schulen machen kann“.

Unterdessen wies der CDU-Schulpolitiker Robert Heinemann von sich, seine Erfolgspressemitteilung von Montag zurückgezogen zu haben, wie die taz berichtete. Er bleibe vielmehr dabei, dass die Schulen mit den vorgegebenen Höchstgrenzen für die Büchergebühr auskämen. Revidiert habe er nur die Aussage, dass die in der Senatsantwort auf eine SPD-Anfrage „durchschnittlich“ genannten Summen dies belegten: Es seien eben doch keine Durchschnittswerte.

Leicht korrigieren musste Heinemann die Aussage, mit 49,99 Prozent sei die Hälfte der Schulbücher neu. Nach den SPD-Zweifeln an der zugrunde liegenden Behördenrechnung, die die Schülerzahl außer Acht gelassen hatte, habe er diese Daten in der Behörde noch mal nachgefragt. Und erfahren, dass „nach Schülerzahlen gewichtet“ 44,9 Prozent der Bücher neu seien. Die SPD will diese Zahl nicht kommentieren, bevor sie die Berechnung kennt.