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Presseteam der Polizei darf nicht bei Demos fotografieren

Am Dienstagnachmittag verkündete das Verwaltungsgericht sein Urteil, dass die Polizei keine Fotos von Teilnehmern zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit machen dürfe. Zuvor hatte die Essener Polizei bei einer Kundgebung eines linken Bündnisses im Mai Fotos von Teilnehmenden gemacht und in sozialen Medien veröffentlicht. Zwei Teilnehmer hatten dagegen geklagt. Die Richter urteilten, dass die Polizei für die Demonstrierenden wahrnehmbar fotografiert hatte und dass dies rechtswidrig sei. Bei Kundgebungen dürfe nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Freischreiber nominiert drei Medien für den Hölle-Preis

Das Journalisten-Netzwerk hat am Mittwochmittag eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie die Nominierung der Süddeutschen Zeitung (SZ), des WDR und der Neuen Zürcher Zeitung für ihren Negativpreis bekannt gaben. Der Preis richte sich an Medien, die sich durch eine unzureichende Entlohnung von freien Journalist*innen auszeichnen. Neben der Negativ-Auszeichnung wird auch der Himmel-Preis einmal im Jahr verliehen, der Redaktionen, Personen und Verlage auszeichnet, die sich für die Belange des freien Journalismus einsetzen. Dieses Jahr sind die freien Journalist*innen der Esslinger Zeitung, vginfo.org, impulse und die P.M.-Gruppe nominiert. (taz)