Hohenschönhausen
: Zunächst keine Verhandlung

Das Berliner Arbeitsgericht hat den Prozess zur Klage des stellvertretenden Direktors der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen gegen seine Kündigung wegen sexueller Belästigung abgesagt. Es müsse zunächst geklärt werden, ob das Arbeitsgericht richtig oder ein anderes Gericht zuständig sei, teilte das Gericht am Dienstag mit. Ursprünglich war für den 29. Oktober eine Güteverhandlung geplant. Die Gedenkstätten-Stiftung habe diesen Weg aber gerügt, hieß es. Der Vizedirektor hatte nach seinem Rauswurf die Klage eingereicht. Zu den Vorwürfen äußerte er sich bislang öffentlich nicht. Auch der geschasste Direktor der Gedenkstätte, Hubertus Knabe, hat Klage gegen seine Kündigung eingereicht. Ihm war vorgeworfen worden, nicht entschieden genug gegen die sexuelle Belästigung von Frauen durch seinen Stellvertreter vorgegangen zu sein. (dpa)