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Mehr Hartz-IV-Sanktionierungen

Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-EmpfängerInnen in Bremen ist im ersten Halbjahr 2018 leicht angestiegen – auf 6.482 Fälle im Vergleich zu 6.092 im Vorjahreszeitraum. Im Bundesdurchschnitt ging die Zahl hingegen zurück. Grund für die Sanktionen ist laut Bundesagentur für Arbeit in rund drei Vierteln der Fälle ein Versäumnis der Arbeitslosen: weil sie Termine nicht wahrgenommen oder angebotene Job- und Ausbildungsmöglichkeiten abgelehnt hätten. Sozial- und Erwerbslosenverbände kritisieren die Sanktionspraxis als verfassungswidrig, weil damit das garantierte soziokulturelle Existenzminimum unterschritten werde. Die Leistungskürzungen verletzten die Menschenwürde, schafften ein Klima der Angst und würden unnötig Personal- und Zeitressourcen der MitarbeiterInnen verbrauchen. Dem Bundesverfassungsgericht liegen mehrere Klagen vor, über die es wohl noch in diesem Jahr entscheidet. (dpa/taz)