Verbotener Blick

PROZESS Um seinen Job zu retten, verschaffte sich ein Bankmitarbeiter illegal Zugang zu Kundendaten

Das große Wort vom Datenmissbrauch steht im Raum, dabei geht es um eine kleine Ungehörigkeit. Weil er sich illegal Zugang zu Kundendaten verschafft haben soll, musste sich gestern ein 32-jähriger Bremer vor dem Amtsgericht verantworten.

Er hatte, so lautet der Vorwurf, als Mitarbeiter einer Bank mit Hilfe eines Passworts, das er nicht hätte haben dürfen, in eine Datei mit 20.000 Kundendaten geschaut. Diese hätte er, so heißt es weiter, kopieren können, „in kurzer Zeit“ sogar.

Staatsanwalt und Richterin scheinen die ganz große Geschichte zu wittern. Datenklau und der Schindluder, der damit immer wieder getrieben wird, davon haben auch sie gehört, bei der Telekom zum Beispiel, wie der Richterin einfällt. Der Staatsanwalt sieht „erhebliches Missbrauchspotenzial“, er wiederholt: „20.000 Daten, das ist nicht unerheblich“.

Aber war es so? Der Angeklagte beteuert, er habe in einer für ihn schwierigen Lage gehandelt. Wenige Monate zuvor hatte er bei der Bank angefangen, schon hieß es, man sei mit seinen Zahlen nicht zufrieden. Er selbst führte das auf die Wirtschaftskrise zurück, aber es war da wohl schon zu spät für ihn: Er solle kündigen oder man werde „jemanden auf ihn ansetzen“, wie sein Verteidiger sagt. Dieser Jemand werde schon etwas finden, um ihn zu entlassen. In der Zeit nun blickte der Angeklagte einem am Nachbarcomputer werkelnden Systemadministrator sehr genau über die Schulter und merkte sich das Passwort für die Kundendatenbank, auf die er sonst nur allgemeinen Zugriff hatte. Mit dem Passwort konnte er gezielt nach Kunden suchen, die bald wegen auslaufender Verträge Beratung brauchten. Mit dem Wissen wollte er glänzen, um seine Position zu retten. Aber was seine Rettung sein sollte, wurde sein Verhängnis.

Weil die Bewegungen in der Datenbank auffielen, wurde ihm fristlos gekündigt. Er gestand sofort, was sich gut auswirkt. Er beteuert, er habe die Daten nicht kopieren wollen, was man ihm glaubt. Er sagt, er werde es nie wieder tun. Das Urteil lautet: 50 Tagessätze zu 50 Euro. Der Angeklagte ist erleichtert. FEZ