Schulverweis für Kopftuch

Oberverwaltungsgericht stoppt per Eilentscheid Ausbildung mit Kopftuch

bremen taz /afp ■ Das Land Bremen muss eine Kopftuch tragende Muslimin nicht zum Lehramtsreferendariat zulassen. Das geht aus einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts hervor. Das Verwaltungsgericht hatte der Uni-Absolventin der Fächer Deutsch und Religionskunde vor wenigen Monaten ihre Ausbildung noch ausdrücklich gestattet – mangels anderlautender Vorschriften auch mit Kopftuch.

Die Oberverwaltungsrichter stützten jetzt die Ansicht der Schulbehörde. Das Kopftuch sei eine „abstrakte Gefahr für den staatlichen Erziehungsauftrag und den Schulfrieden“, entschieden sie. Bei ihrer Begründung stützten sie sich maßgeblich auf eine von der Bremischen Bürgerschaft erst im Juni beschlossene Gesetzesergänzung. Danach darf das Erscheinungsbild eines Lehrers nicht dazu geeignet sein, die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen von Schülern und Erziehungsberechtigten zu stören und die religiöse und weltanschauliche Neutralität öffentlicher Schulen zu beeinträchtigen. Das Hauptsache-Verfahren steht noch aus. sim