Lehrer zu Recht suspendiert

LÜNEBURG dpa ■ Ein Berufsschullehrer ist wegen wiederholter sexistischer Äußerungen gegenüber Schülerinnen zu Recht vom Dienst suspendiert worden. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg gestern entschieden. Das mit sofortiger Wirkung verhängte Amtsführungsverbot gegen den noch in der Probezeit befindlichen Beamten sei rechtmäßig. Er soll Schülerinnen mehrfach anzüglich angesprochen, sie von oben bis unten angestarrt und die gebotene körperliche Distanz nicht eingehalten haben. Erste Beschwerden gegen den verheirateten Lehrer hatte es bereits Ende 2003 gegeben. Anfang August 2005 wurde gegen ihn dann ein disziplinarrechtliches Verfahren wegen „zweideutiger und in sexueller Hinsicht unangemessener Äußerungen gegenüber Schülerinnen“ eingeleitet. Zugleich wurde gegen ihn mit sofortiger Wirkung ein Amtsführungsverbot verhängt. Der Pädagoge, der die Äußerungen bestreitet, rief gegen die sofortige Wirksamkeit des Amtsführungsverbotes das Verwaltungsgericht an. Doch das Gericht bestätigte die Suspendierung des Probebeamten. Wegen der Schwere der Vorwürfe sei sie angemessen.