Kopftuch stoppt Referendariat

BREMEN ap ■ Eine muslimische Studentin muss ihr Referendariat als Lehrerin abbrechen, weil sie im Unterricht ein Kopftuch tragen will. Mit der Eilentscheidung gab das Oberverwaltungsgericht Bremen der Schulbehörde Recht. Die Richter verwiesen vor allem auf das kürzlich erlassene Kopftuch-Gesetz in Bremen. Die Bürgerschaft hatte am 28. Juni das Schulgesetz neu gefasst. Danach darf das Erscheinungsbild von Lehrkräften nicht geeignet sein, „Spannungen, die den Schulfrieden durch Verletzung der religiösen und weltanschaulichen Neutralität gefährden, in die Schule zu tragen“. Die Schulbehörde hatte die Studentin vor allem vom Fach Christlicher Bibelunterricht fernhalten wollen. Der Unterricht könne nicht von Lehrkräften verantwortet werden, die erkennbar nicht mit der christlichen Weltanschauung verbunden seien.