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DJV fordert besseren Schutz von Journalisten in Chemnitz

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert, Gewalt gegen Journalisten bei den rechtsgerichteten Demonstrationen in Chemnitz „strikt zu unterbinden“. Die Einsatzkräfte vor Ort müssten „Gewaltexzesse gegen Berichterstatter, wie wir sie am Samstag in Chemnitz erleben mussten“, verhindern, forderte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Montag in Berlin. Am Wochenende hatten Reporter und Kamerateams des MDR, der Nachrichtenportale T-Online und Buzzfeed ebenso wie Journa­listen der Zeit und von „Stern TV“ von Angriffen berichtet. Einige der Täter wurden nach Angaben der sächsischen Polizei von den Journalisten angezeigt. Die Vielzahl der Fälle bei den Demonstrationen in der Stadt sei erschreckend, sagte DJV-Vorsitzende Überall. Es habe „regelrechte Jagdszenen“ gegeben. Die Polizei habe Übergriffe zum Teil zwar geahndet, „aber sie muss eben auch mit ­entsprechend vielen Einsatzkräften vor Ort sein und es zu einem Schwerpunkt ihrer Einsätze machen, Journalistinnen und Journalisten zu schützen“, so der DJV-Vorsitzende. Auch Florian Harms, Chefredakteur von T-Online, und Buzzfeed-Chefredakteur Daniel Drepper kritisierten das Verhalten der Polizei. (epd, dpa)

Bußgeld gegen YouTuber wegen Schleichwerbung verhängt

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat gegen den YouTuber „Leon Machère“ wegen Schleichwerbung ein Bußgeld verhängt. Er habe trotz mehrfacher Hinweise der Medienanstalt unterlassen, ein Video als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen, in dem es um die Folierung seines Autos ging, teilte die Anstalt am Montag mit. Wegen des Verstoßes gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags soll er nun 5.000 Euro Bußgeld zahlen. Damit setzt die Medienanstalt ihr Vorgehen gegen bekannte YouTuber fort. Im Dezember hatte das Kontrollgremium bereits Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht verhängt. „Leon Machère“ hat mehr als zwei Millionen Abonnenten für seinen Videokanal. In dem beanstandeten Video stellte er nach Einschätzung der Medienanstalt die betreffende Firma ausgiebig positiv dar. Die Behörde wies darauf hin, dass die Werbegrundsätze aus dem Rundfunkstaatsvertrag „auch für fernsehähnliche Telemedien“ gelten. (dpa)