leserInnenbriefe:
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Reißerische Wortwahl
„Senat will mehr verstrahlte Jugendliche“,
taz Bremen vom 27. 8. 18
Was haben Sie sich bloß bei dieser Überschrift gedacht? Wollen Sie jetzt in Konkurrenz zur Bild-Zeitung treten? „Verstrahlt“ ist eine Person (oder ein Gegenstand), der hohen Dosen radioaktiver Strahlung ausgesetzt war – Beispiele: Tschernobyl, Fukushima, Hiroshima … Ich finde diese reißerische Ausdrucksweise (ebenfalls in dem Text) völlig inakzeptabel und dem Thema nicht angemessen. Selbstverständlich ist eine Röntgenuntersuchung, insbesondere von Jugendlichen, immer kritisch zu sehen, und es ist gut, darüber zu berichten. Ich glaube aber, die Strahlenbelastung beim Röntgen eines Handgelenks von Jugendlichen im Fast-Erwachsenenalter ist relativ unbedenklich. Waltraud Helmers, Bremen
Geldverschwendung
„Senat will mehr verstrahlte Jugendliche“,
taz Bremen vom 27. 8. 18
„Das Geburtsdatum von jungen Geflüchteten per Röntgenuntersuchungen der Zähne oder Handwurzeln zu ermitteln, ist medizinisch umstritten. Schätzen und eingrenzen könne man es höchstens, sagen Mediziner*innen in der Regel. Aber auch das sei naturgemäß fehlerbehaftet.“ Das bedeutet, dass man das juristisch z.B. vor Gericht nicht verwenden kann. Somit ist das Steuergeldverschwendung und eine Vorgehensweise, die gegen die Rechtsstaatlichkeit gerichtet ist!
Stefan Mustermann, taz.de
Orientierungshilfe fehlt
„Senat will mehr verstrahlte Jugendliche“,
taz Bremen vom 27. 8. 18
Die Strahlenbelastung bei Zähnen liegt bei 0,02 mSv. Bei den Händen dürften es wohl um die 0,1 mSv sein. Zum Vergleich: die Strahlenbelastung eines 10 Stunden währenden Fluges liegt bei 0,1 mSv. Ich finde, diese Zahlen gehören in einen solchen Artikel hinein, um dem Leser mal Orientierungshilfen zu geben. Dass der Staat bei fehlenden Papieren nach Möglichkeiten sucht, die Angaben zu verifizieren, halte ich im Übrigen für absolut legitim. Inslot, taz.de
Exaktes Alter ist unwichtig
„Senat will mehr verstrahlte Jugendliche“,
taz Bremen vom 27. 8. 18
@Inslot Aber die medizinische Altersfeststellung ist so ungenau und auch wissenschaftlich so umstritten, dass sie sich dafür nicht eignet. Meiner Ansicht nach ist in dem Zusammenhang das exakte biologische Alter auch viel weniger wichtig als die Frage, ob der junge unbegleitete Flüchtling eine Betreuung durch die Jugendhilfe braucht oder nicht. Das ist durch die „Inaugenscheinnahme“ der JugendamtssozialarbeiterInnen besser festzustellen als durch eine medizinische Untersuchung. Kolyma, taz.de
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