Parken geboten

SELBSTBESTIMMUNG Zwiespältig bewerten Behinderten-Verbände die neuen Regelungen zu Parkplätzen

Einen eigenen Behinderten-Parkausweis für jedes Bundesland – den brauchte es früher. Seit diesem Sommer gibt es eine bundeseinheitliche Regelung zur „Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen“.

Gut an der neuen Regelung sei, dass man nur einmal einen Ausweis beantragen müsse, der überall in Deutschland gültig sei, sagte der Geschäftsführer des Vereins Selbstbestimmt Leben Bremen, Wilhelm Winkelmeier. Außerdem lege das neue Gesetz eindeutig fest, wer berechtigt sei und wer nicht und mache die Erteilung unabhängig vom Gutdünken der Verkehrsbehörden. Gleichzeitig bedeute dies aber gerade in Bremen für manche Menschen eine Verschlechterung, da das Amt für Straßen und Verkehr einen Ermessens-Spielraum verloren habe. „Es gibt Menschen, die passen nicht in die relativ engen Kategorien“, sagte Winkelmeier. Benachteiligt seien vor allem Ältere, die nicht mehr gut laufen können, ohne ein bestimmtes Krankheitsbild vorweisen zu können.

Auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen dürfen allerdings nach wie vor nur diejenigen parken, die blind sind oder als „außergewöhnlich gehbehindert“ eingestuft wurden. Neu ist, dass diese Parkplätze auch von Contergangeschädigten genutzt werden dürfen. Diese strenge Einschränkung bewertete Winkelmeier als sinnvoll, da die Zahl der Parkplätze sehr begrenzt sei.

Parkerleichterungen betreffen Ausnahmegenehmigungen für Zonen und Plätzen, in denen das Parken sonst verboten ist. In Bremen können Behinderte jetzt auch an Parkuhren und Parkscheinautomaten parken, ohne dafür zahlen zu müssen. EIB