Frau Heinze möchte gern am Tatort bleiben

DREHBUCHAFFÄRE Suspendierte Fernsehspielchefin Heinze klagt gegen ihre Kündigung durch den NDR

Tatort: Hamburger Arbeitsgericht, Tatzeit: Dienstag, punkt 14.30 Uhr. Unter der Führung der Kammervorsitzenden sind die Anwälte beider Seiten aufgefordert, sich um eine gütliche Einigung zu bemühen. Es geht um die fristlose Entlassung der NDR-Fernsehspielchefin Doris J. Heinze durch den Sender. Heinze war gekündigt worden, nachdem ruchbar geworden war, dass sie jahrelang eigene, unter Pseudonym verfasste Drehbücher eingekauft und auch ihrem ebenfalls unter einem Decknamen agierenden Ehemann Drehbuchaufträge zugeschanzt hatte.

Gleich dreimal – am 9., 16. und 21. September hatte der NDR daraufhin Heinze gekündigt, doch all diese Kündigungen hält die Gefeuerte für unwirksam. Hätte es vorher Abmahnungen geben müssen? Fehlte einer Mitarbeiterin, die die Kündigungen unterschrieb, die dazu notwendige Vollmacht? Um solche Formalfragen drehte sich die halbstündige Erörterung, an deren Ende sich die Verfahrensgegner nicht einigen konnten.

„Der NDR ist gesprächsbereit“, kündigte NDR-Anwalt Bernhard Höpfner an, um gleich eine Drohgebärde hinterherzuschieben: Bleibe eine gütliche Einigung aus, würden im Verfahren über die Gekündigte „nicht sehr vorteilhafte Dinge zur Sprache kommen“ und damit öffentlich ausgebreitet werden. So signalisierten am Ende beide Seiten, sie würden noch einmal den Versuch unternehmen, sich außergerichtlich zu einigen. Scheitern diese Bemühungen, soll am 12. Februar am selben Tatort schmutzige Wäsche gewaschen werden. MAC