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Gut nachvollziehbar

„Verzweifelt, aber gesund“,

taz bremen vom 31. 7. 18

Die Entscheidung des Gerichts ist anhand der im Artikel aufgeführten Fakten gut nachvollziehbar. Für eine mögliche Fehleinschätzung des Arztes fehlen hingegen Anhaltspunkte. Dima, taz.de

Es fehlt die Kompetenz

„Verzweifelt, aber gesund“,

taz bremen vom 31. 7. 18

@Dima: Wieso halten Sie die Entscheidung des Gerichts anhand des Artikels für gut nachvollziehbar, wenn ich fragen darf? Diese Aussage lässt, ohne Ihrer Antwort vorgreifen zu wollen, darauf schließen, dass Sie sich weder mit der Dublin-III-Verordnung noch mit den konkreten Anhaltspunkten für das Vorliegen von Fluchtgefahr im Sinne dieser Verordnung auseinandergesetzt haben. Wenn sich eine Person einer Überstellung nicht widersetzt und sich nach Wiedereinreise bei der zuständigen Aufnahmeeinrichtung meldet, dann sind das gewichtige Gründe, dass sich diese Person dem Überstellungsverfahren nicht entziehen wird. Die bloße – ggf. unerlaubte – Wiedereinreise ist kein gesetzlich normiertes, objektives Kriterium für das Vorliegen von Fluchtgefahr. Genau das fordert aber Artikel 2 Buchstabe n der Dublin-III-VO.

Die Wiedereinreise ist Grund dafür, dass der Betroffene überhaupt dem Dublin-Verfahren unterzogen werden darf. Aber lesen Sie mal Artikel 28 Absatz 1 Dublin-III-VO. Da steht: „Die Mitgliedstaaten nehmen eine Person nicht allein deshalb in Haft, weil sie dem durch diese Verordnung festgelegten Verfahren unterliegt.“

Zu Ihrer zweiten Aussage: Ich befürchte, das können Sie genauso wenig wie ich beurteilen. Problem ist: Ein Allgemeinmediziner kann es auch nicht! Bei erheblichen Belastungssymptomatiken ist es daher angezeigt, einen Facharzt oder eine Fachärztin – hier für Psychiatrie – hinzuzuziehen. Dafür gibt es etwa in Bremen den Sozialpsychiatrischen Dienst. Soundslik1984, taz.de