Bienensterben
: Bayer kämpft gegen Teilverbote von Insektenmitteln

Gut zwei Monate nach der Bestätigung von Teilverboten mutmaßlich bienenschädlicher Neonikotinoide durch das Gericht der Europäischen Union hat der deutsche Chemieriese Bayer Berufung gegen das Urteil angekündigt. Die Gerichtsentscheidung über die Insektizide „könnte über den konkreten Fall hinaus weitreichende Konsequenzen für die Rechtssicherheit in der Europäischen Union (EU) erteilter Wirkstoffzulassungen haben“, teilte Bayer zur Begründung mit.

Die EU hatte 2013 den Einsatz der als bienenschädlich geltenden Neonikotinoide mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid in großem Umfang verboten. Dagegen klagten Bayer und der Hersteller Syngenta mit dem Ziel, die Verbote für nichtig zu erklären. Syngenta beantragte zudem Schadenersatz von mindestens 367,9 Millionen Euro.

Das EU-Gericht in Luxemburg wies die Klagen Mitte Mai „in vollem Umfang“ ab. Es verwies dabei auch auf den Vorsorgegrundsatz, wonach aus seiner Sicht Schutzmaßnahmen getroffen werden könnten, „ohne abwarten zu müssen, bis das tatsächliche Vorliegen und die Schwere dieser Risiken in vollem Umfang nachgewiesen sind“.

Die Aurelia Stiftung zum Schutz der Bienen kritisierte die Berufungsentscheidung: Bayer wolle damit „den Vorrang des Umweltschutzes vor wirtschaftlichen Interessen aus dem Weg räumen“. (afp)