Halbherziges Rauchverbot

Ausnahmen machen die Änderungen am Schulgesetz fast wirkungslos

DÜSSELDORF DPA ■ Trotz des neuen Gesetzes zum Rauchverbot an Schulen in Nordrhein-Westfalen wird der blaue Dunst nicht ganz vom Schulgelände verschwinden: Viele Ausnahmen erlauben Lehrern und Schülern weiterhin den Griff zur Zigarette. Zwar ist seit diesem Schuljahr das Rauchen auf dem Schulgrundstück untersagt, jedoch darf die Schulkonferenz Ausnahmen erlauben. An vielen Schulen kommt das Gesetz deshalb nicht zum Zug.

„Die Umsetzung ist schwierig, da wir fast keine Sanktionsmöglichkeiten haben“, sagt Hedi Bender, Schulleiterin der Willy-Brand-Gesamtschule in Marl. Nach dem Beschluss der Schulkonferenz sollen die alten Regeln bestehen bleiben. Lehrer und Oberstufenschüler dürfen in einem nicht einsehbaren Raucherraum ihrem Laster nachgehen. Auch Heinrich Hees, Schulleiter des Erich-Brost-Berufskollegs in Essen, will an der Ausnahmeregelung festhalten. „Innerhalb des Gebäudes herrscht Rauchverbot, nur auf dem Schulhof darf in einem abgegrenzten Bereich geraucht werden“, so Hees. Er fürchtet, dass das neue Gesetz sonst auf andere Weise unterlaufen würde: „Wenn die Schüler auf die Straße gehen, erhöht sich die Unfallgefahr und Anwohner könnten sich belästigt fühlen“.

Ein Problem stellt sich allen Schulen: Was tun, wenn gegen die Richtlinie verstoßen wird? Der Strafenkatalog am Schiller-Gymnasium in Bochum reicht vom Tadel über das Saubermachen des Schulhofes bis hin zur Mithilfe im Schulgarten.