INZEST
: Deutschland darf an Verbot festhalten

STRASSBURG | Deutschland darf an seinem umstrittenen Inzestverbot festhalten. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom April ist rechtskräftig, wie eine Sprecherin gestern mitteilte. Der Antrag des Klägers, den Fall zur Überprüfung an die Große Kammer zu verweisen, sei abgewiesen worden. Damit ist der Mann aus Leipzig, dessen Liebesbeziehung zu seiner Schwester vor einigen Jahren bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, nun mit seiner Klage endgültig gescheitert. (afp)