Wulff teilweise entlastet

JUSTIZ Ehemaliger Minister- und Bundespräsident handelte nicht strafbar – zumindest in einem Punkt

Die Hochzeitsreise von Christian Wulff und seiner Frau Bettina nach Italien wird kein juristisches Nachspiel für den Ex-Bundespräsidenten haben. Es gebe „keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten“, teilte gestern die Staatsanwaltschaft Hannover mit. Seit Mitte Juli hatten die Ermittler geprüft, ob sich Wulff in seiner Zeit als niedersächsischer Regierungschef mit den Flitterwochen im Ferienhaus eines deutschen Versicherungsmanagers im März 2008 einer Vorteilsannahme im Amt schuldig gemacht hatte.

Anlass für die Vermutung der Vorteilsannahme im Amt war eine Abstimmung im Bundesrat, bei der Niedersachsen gegen einen eigenen Kabinettsbeschluss stimmte. Hierbei ging es um Vorteile für die Versicherungsbranche. Der Topmanager eines niedersächsischen Versicherungskonzerns hatte Wulff zuvor in einem Brief um ein entsprechendes Stimmverhalten gebeten.

„Das Abstimmungsverhalten im Bundesrat entspricht standortpolitischen Entscheidungen und Vorstellungen des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff in anderen Fällen“, erklärte die Staatsanwaltschaft jetzt. Zudem gebe es mit der „kurz zuvor stattgefundenen Hochzeit einen plausiblen privaten Einladungsanlass“ und die Eheleute Wulff hätten ihre Flugkosten selbst getragen.

Wulffs Verteidiger Gernot Lehr bat gestern um Verständnis, dass sein Mandant auch in diesem Fall „keine Stellungnahme abgeben“ werde. Ebenfalls nicht äußern sollte sich Wulffs Amtsnachfolger in Hannover, David McAllister (CDU).

Ungeachtet dessen prüfen die Ermittler weiterhin, ob Wulff sich in drei anderen Fällen der Vorteilsannahme im Amt schuldig gemacht hat. Anlass für die in der deutschen Geschichte einmaligen Ermittlungen gegen ein ehemaliges Staatsoberhaupt sind drei Hotelaufenthalte auf Sylt und in München, die Wulff von dem Filmproduzenten David Groenewold angenommen haben soll.  (dpa)