die regel
:
„Der Dienst ist stets im vollständigen Dienstanzug zu verrichten. Dazu gehört die Dienstmütze (blau oder weiß)“
die ausnahme der woche
:
„Die Einhaltung der Bekleidungsvorschrift ist wichtig, muss aber bei solchen Witterungs-bedingungen selbstverständlich gelockert werden“
Torsten Geerdts, Staatssekretär im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, zur Thematik
Auszug aus dem Erlass „Anzugsbestimmungen für die Landespolizei Schleswig-Holstein“, in dem die Trageverpflichtung der Dienstmütze geregelt ist