die regel
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„Der Dienst ist stets im vollständigen Dienstanzug zu verrichten. Dazu gehört die Dienstmütze (blau oder weiß)“

die ausnahme der woche
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„Die Einhaltung der Bekleidungsvorschrift ist wichtig, muss aber bei solchen Witterungs-bedingungen selbstverständlich gelockert werden“

Torsten Geerdts, Staatssekretär im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, zur Thematik

Auszug aus dem Erlass „Anzugsbestimmungen für die Landespolizei Schleswig-Holstein“, in dem die Trageverpflichtung der Dienstmütze geregelt ist