KABINETTSBESCHLUSS
: Beschneidung soll erlaubt bleiben

BERLIN | Das Gesetz zur religiösen Beschneidung minderjähriger Jungen ist auf dem Weg. Das Kabinett billigte gestern den Gesetzentwurf, der Juden und Muslimen die Einwilligung in die Beschneidung ihrer Söhne weiter erlaubt, wenn sie fachgerecht und möglichst schmerzfrei vorgenommen wird. Vertreter beider Religionsgemeinschaften begrüßten den Beschluss.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, der Beschluss trage dazu bei, „dass wieder mehr Rechtssicherheit eintreten wird“. Juden und Muslime waren verunsichert, nachdem das Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung als Körperverletzung gewertet hatte. Das Beschneidungsgesetz stelle klar, „dass wir die Ausübung der Religionen wollen“, sagte die Ministerin.

Das Sorgerecht soll einen Paragraf erhalten, wonach Eltern in den Eingriff einwilligen können, auch wenn er nicht medizinisch notwendig ist. Die religiöse Motivation wird nicht zur Bedingung gemacht. Trotzdem wird die besondere Praxis von Juden, die den Eingriff oftmals von einem Beschneider vornehmen lassen, berücksichtigt. (epd)