Stuttgart muss mehr Diesel aussperren

Schlappe für Grün-Schwarz: Die Landesregierung in Baden-Württemberg muss sich nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart auf einen baldigen Termin für Fahrverbote für Dieselautos der Abgasnorm Euro-5 festlegen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinhalteplan in Stuttgart ein Einfahrtverbot auch für Euro-5-Diesel vorsieht. Dies erklärte eine Gerichtssprecherin am Freitag nach einem nichtöffentlichen Erörterungs­termin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Die grün-schwarze Regierung hatte erst am Dienstag angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für ältere Diesel der Abgasnorm Euro-4 und darunter geben soll. Fahrverbote für Euro-5-Diesel sollten dabei vermieden, Benzinautos vollkommen von Verboten ausgenommen werden, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU). Das Gericht fordert nun, dass bereits im Laufe des kommenden Jahres – etwa im September 2019 – auch Dieselwagen der Abgasnorm Euro-5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigungen gebe es viele, das Land müsse sich nun aber bis zum 15. Juli festlegen.

Der DUH geht es um die Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar. Die Richter hatten entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Stuttgart grundsätzlich erlaubt sind. Die DUH warf dem Land vor, den neuen Luftreinhalteplan zu verzögern. Nach dem Urteil war Ende Mai das bundesweit erste Diesel-Verbot in Hamburg in Kraft getreten. Dort handelt es sich nur um einzelne Straßenzüge. In Stuttgart ist geplant, ganze Zonen für alte Diesel zu sperren. (dpa)