brief des tages
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Schont das Meer, dann schont das Meer die Küste

„In Europa geht Fischerei vor Meeresschutz“, taz vom 14. 6. 18Deutschland darf Fischerei in Nord- und Ostsee nicht einfach gegenüber der EU selbst beschränken, so der EuGH. Das war abzusehen. Es ist aber richtig, Flagge zu zeigen: Das Wassergesetz von Schleswig-Holstein regelt mit § 63 Absatz 5, dass Wattflächen im Sinne des flächenhaften Küstenschutzes zu sichern, Aufgabe des Landes ist. Bei § 64 Absatz 13 heißt es: „Flächenhafter Küstenschutz ist die Sicherung der Wattgebiete gegen die Gefahr des Abtragens der Wattflächen sowie der Wattrinnen und Ströme.“ Hier sind also Zuständigkeit und Umfang der Sicherung des Wattbodens des Wattenmeers Schleswig-Holsteins geregelt. Angesichts der Folgen des vernachlässigten Klimawandels und des absehbaren Meeresanstiegs sehe ich es als notwendig an, Meeresboden mit Fischereigerät schonend zu behandeln oder von Fischerei freizuhalten. Abtragen des Bodens und die Zerstörung natürlicher Riffe führen dazu, dass die Tiefenwasserzone der Nordsee auf die Küste zutreibt. „Meeresschutz ist Küstenschutz!“ Das sollte auch für Gewässer anderer Anrainer von Nord- und Ostsee gelten. Harmut Kamm, Westerland/Sylt