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„Spiegel“ scheitert vor Gericht gegen Linksfraktion

Die Bundestagsfraktion der Linkspartei hat sich vor dem Berliner Landgericht mit einem Unterlassungsbegehren gegen den Spiegel durchgesetzt. In einem Artikel hieß es, der Tagesspiegel-Korrespondent Matthias Meisner sei „aus allen Presseverteilern gelöscht und zu Hintergrundgesprächen der Fraktion nicht mehr eingeladen“ worden. Die Fraktion erwirkte eine Gegendarstellung und forderte, dass das Magazin auch die Verbreitung der ursprünglichen Darstellung unterlässt.

Meisner hatte zuvor geschrieben, dass die Vorsitzende Sahra Wagenknecht „Signale nach Moskau“ gesendet hätte. Später habe er dann zwei Wochen lang Infos der Pressestelle und die üblichen Einladungen zu informellen Runden vermisst. Der Anwalt der Fraktion argumentierte, die Hintergrund-Frühstücksrunden hätten eher privaten Charakter. Zudem habe man nach einer Beschwerde Meisners den Verteiler gecheckt und ihn fortan wieder versorgt. Der Spiegel habe in seiner Meldung „vorsätzlich unvollständig“ berichtet. Der Spiegel-Verteidiger erklärte, ob Meisner zum Zeitpunkt der Meldung noch immer aus Verteilern gestrichen gewesen sei, habe für die Meldung „keine Rolle“ gespielt. Ob der Spiegel in Berufung geht, ist laut Anwalt offen. Daniel Bouhs (mehr auf taz.de)

Presserat: Netanjahu-Karikatur in „SZ“ fällt unter Meinungsfreiheit

Israels Premierminister Benjamin Netanjahu mit großer Nase und im Kostüm der israelischen Eurovision-Gewinnerin Netta, in der Hand eine Rakete mit Davidsstern: Diese Karikatur von Dieter Hanitzsch hatte der Süddeutschen Zeitung (SZ) einen Shitstorm wegen Antisemitismus eingebracht – und Presseratsbeschwerden. Die SZ beendete daraufhin die jahrzehntelange Zusammenarbeit mit dem Zeichner.

Der Deutsche Presserat entschied nun mehrheitlich, dass die Karikatur von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Grenze zur Diskriminierung von Juden nach Ziffer 12 Pressekodex sei nicht überschritten: „Die Gesichtszüge des israelischen Premierministers sind zwar überzeichnet, im Rahmen der Meinungsfreiheit ist dies aber zulässig“, heißt es in der Pressemitteilung. Einige Mitglieder hätten aber eine stereotype Bildsprache kritisiert und die Beschwerden für begründet gehalten. Die Rolle des Davidsterns als religiöses und auch staatliches Symbol sei im Ausschuss unterschiedlich bewertet worden. dir