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Härtere Urteile
Nach der Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens in Harburg sind drei der fünf Angeklagten in einem Revisionsprozess zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht hatte die Angeklagten bereits im Oktober 2016 zu Haftstrafen verurteilt, vier davon jedoch auf Bewährung. Das Gericht verhängte am Mittwoch Strafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und viereinhalb Jahren Haft. Die drei Jugendlichen, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, sowie ein 21-Jähriger hatten das Mädchen am 11. Februar 2016 auf einer Geburtstagsfeier zuerst betrunken gemacht und dann gemeinsam brutal vergewaltigt. Anschließend legten sie die 14-Jährige bei Temperaturen um den Gefrierpunkt nur mit Unterwäsche bekleidet in einem Hinterhof ab. (taz)
Mats Møller Dæhli bleibt
Der FC St. Pauli hat den bisherigen Leihspieler Mats Møller Dæhli bis 2021 fest verpflichtet. Der 23-Jährige wechselt für eine nicht bekannte Ablöse vom SC Freiburg zum Millerntor. St. Paulis Sportchef Uwe Stöver bezeichnete den offensiven Mittelfeldspieler als „wichtigen Schlüsselspieler“, den der Verein „längerfristig an sich binden“ wolle. (taz)
Lebenslange Haft
Wegen der Tötung seiner kleinen Tochter hat das Landgericht am Mittwoch einen 34-Jährigen zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Es stellte zugleich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der 34-Jährige nicht nach 15 Jahren vorzeitig freikommen. Der Pakistaner habe seiner zweijährigen Tochter Ayesha mit einem Messer fast den Kopf abgetrennt. „Es war ein Rachemord“, sagte der Vorsitzende Richter. „Der Angeklagte wollte die Mutter seiner Tochter bestrafen, indem er ihr das nahm, was sie so sehr liebte.“ Die Verteidigung hatte beantragt, ihren Mandanten wegen Totschlags bei verminderter Schuldfähigkeit zu sieben Jahren Haft zu verurteilen. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt. (dpa)
Baustelle wandert
Die Hamburger Hochbahn plant umfangreiche Bauarbeiten in den Sommerferien: Ab Ende Juni werden gleich sechs Stationen der U-Bahn-Linie 1 gesperrt. Acht Wochen lang müssen Fahrgäste auf der Ostachse der Linie auf Busse oder – wenn möglich – andere Bahnlinien umsteigen. Betroffen sind die Haltestellen Lohmühlenstraße, Lübecker Straße, Ritterstraße, Wandsbeker Chaussee, Straßburger Straße und Alter Teichweg, die bis zum Sommer 2019 fertiggestellt werden sollen. Die Hochbahn treibt an den gesperrten Stationen den barrierefreien Ausbau voran. (taz)
Bewährung nach tödlichem Abbiegeunfall
Ein Lastwagenfahrer ist zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er einen Fahrradunfall verschuldet hat, bei dem eine 19-jährige Frau starb. Das Amtsgericht Wandsbek sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 61 Jahre alte Angeklagte die junge Frau im Oktober 2016 in Eilbek beim Rechtsabbiegen an einer Kreuzung übersehen und mit seinem Lastwagen überrollt hat. „Es war ein momentanes Versagen des Fahrers in einer Standardsituation“, begründete Richter Ronni Kohlfärber das Urteil wegen fahrlässiger Tötung. (dpa)
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