der anspruch
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Foto: Einsatzkraft-Foto: dpa

„Die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, war die oberste Maßgabe“

die wirklichkeit
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„Das Einzige, was an diesem Prozedere rechtmäßig war, war die Freilassung“

Zum ersten Mal hat ein Hamburger Gericht das Vorgehen der Polizei während des G20-Gipfels als „grob rechtswidrig“ eingestuft. Richter Dietrich Hölz fand in seiner Urteilsbegründung klare Worte. Geklagt hatten Tulio B. und weitere italienische Landsleute, weil sie am Rand des Gipfels in Gewahrsam genommen und 24 Stunden unter Schikanen in einer Gefangenensammelstelle festgehalten wurden

So erklärte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) im G20-Sonderausschuss die Strategie der Polizei während der Gipfeltage im vergangenen Juli