Kopftuch bleibt tabu

Kopftuch-Lehrerinnen scheitern mit ihrer Klage auf eine Entschädigung. Arbeitsgericht hält Berliner Neutralitätsgesetz für verfassungskonform

Das Arbeitsgericht hat das Kopftuch-Verbot an allgemeinbildenden Schulen erneut bestätigt. „Das Gesetz ist verfassungskonform“, sagte Richterin Julia Wollgast am Donnerstag. Die staatliche Neutralität der öffentlichen Schulen sei im Hinblick auf die Vielzahl von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen in der Berliner Bevölkerung von besonderer Bedeutung.

Das Gericht wies zwei Klagen von Lehrerinnen mit Kopftuch zurück, die eine Entschädigung vom Land erstreiten wollten. Sie sahen sich wegen ihrer Religion benachteiligt. (Az.: 58 Ca 7193/17 und 58 Ca 8368/17)

Das Neutralitätsgesetz untersagt Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen in Berlin, religiös geprägte Kleidungsstücke im Dienst zu tragen. Das Land sei berechtigt gewesen, eine Quereinsteigerin mit Kopftuch, die Informatik studiert hatte, nicht einzustellen und das Gesetz anzuwenden, hieß es im Urteil.

Die andere Klage scheiterte, weil die muslimische Lehrerin erst nach der zulässigen Zwei-Monats-Frist eine Entschädigung gefordert hatte. Die eingestellte Lehrkraft war bereits Anfang Mai am selben Gericht mit ihrer Klage auf Beschäftigung an einer Grundschule gescheitert. Ob die Frauen in Berufung gehen, ist noch unklar.

Der Streit um das Kopftuch landete schon wiederholt vor Gericht. 2017 sprach das Landesarbeitsgericht einer abgelehnten Bewerberin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8.680 Euro zu.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt und die Religionsfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuches geht demnach keine Gefahr aus. In den meisten Bundesländern können Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten. (dpa/epd)