fug und recht:
Abschiebungen nach Italien zulässig
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit zehn Urteilen entschieden, dass Rückführungen von Flüchtlingen nach Italien zulässig sind. Die Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Italien wiesen keine schwerwiegenden systemischen Mängel auf, sagte eine Gerichtssprecherin. Zwar seien die Unterbringungsbedingungen zum Teil mangelhaft, doch begründeten diese Mängel keine grundlegenden Defizite des gesamten Unterkunftssystems im Land. Mit seinen Urteilen änderte das Oberverwaltungsgericht die gegenteiligen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Hannover und Braunschweig. Diese hatten zuvor Klagen gegen Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stattgegeben. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das Gericht nicht zu. (epd)
Keine Fahrtkosten für Nachhilfe
Sozialleistungen für Nachhilfe schließen nach einem Gerichtsurteil keine Fahrtkosten zum Unterrichtsort ein. Zusätzliche Fahrtkosten zu Lernförderungsleistungen seien nicht erstattungsfähig, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Sitz in Celle (Az.: L 11 AS 891/16). Übernahmefähige Fahrtkosten seien explizit geregelt. Klägerin war eine Realschülerin aus einem Dorf im Landkreis Nienburg, die auf Kosten des Jobcenters einen Nachhilfekurs an der Volkshochschule Nienburg in Physik und Mathematik belegt hatte. (epd)
Datenschutzverordnung: zu wenig Information
Der norddeutsche Grünen-Europapolitiker Jan Philipp Albrecht ist besorgt wegen der Umsetzung der neuen EU-Datenschutzverordnung in den Mitgliedstaaten. Manche EU-Länder hätten nationales Recht nicht an die neue Verordnung angepasst, andere hätten unter dem Deckmantel einer EU-Regelung weiterführende Beschränkungen eingeführt, sagte Albrecht. Beides führe zu „Chaos“. Albrecht sagte, bei Unternehmern, die wegen der neuen Regelungen Sanktionen befürchteten, herrsche „Panik“. Die Datenschutzgrundverordnung tritt am 25. Mai in Kraft. Sie macht Firmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung und den Schutz von Daten. Bei Verstößen drohen Firmen Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die neue Verordnung solle eine bessere Durchsetzung der alten Grundsätze bringen. Hauptproblem ist nach Albrechts Ansicht, dass die Mitgliedsstaaten und die Kommission nicht genügend über die neue Datenschutzverordnung informiert hätten. (dpa)
Wer bürgt, wird nicht erwürgt
Im Streit um das Abwälzen von Flüchtlingskosten durch Behörden auf Helfer hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem landesweit ersten Urteil den Bürgern Recht gegeben. Damit müssen Menschen, die für Flüchtlinge gebürgt hatten, nicht für Sozialleistungen aufkommen, auf welche die Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung Anspruch haben. Mithilfe von Bürgschaften hatten zahlreiche Flüchtlinge ab 2013 die Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland bekommen. Im konkreten Fall ging es um einen Syrer, der eine Bürgschaft für seine Schwester übernommen hatte. Das Urteil (Az.: 12 A 60/17) ist noch nicht rechtskräftig. An anderen Gerichten sind ähnliche Klagen anhängig. (dpa)
Prozesse auch auf Englisch
Internationale Wirtschaftsstreitigkeiten können am Hamburger Landgericht künftig auch auf Englisch verhandelt werden. Dazu wurde eine Zivilkammer und eine Kammer für Handelssachen eingerichtet. Der Service gilt allerdings nur für das mündliche Verfahren. Schriftsätze und Urteile müssen weiterhin auf Deutsch verfasst werden, weil Deutsch als Gerichtssprache gesetzlich vorgeschrieben ist. (taz)
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