Gericht bestätigt Kopftuchverbot

In Berlin bleibt es vorerst beim Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen. Das Arbeitsgericht in der Hauptstadt wies am Mittwoch die Klage einer muslimischen Grundschullehrerin ab, die mit Kopftuch vor der Klasse stehen wollte. Mit dem Urteil bestätigte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz. „Es ist gültig, es ist nicht verfassungswidrig, es ist anzuwenden“, sagte Richter Arne Boyer. Die Klage sei unbegründet. Eine Berufung ist möglich. Das Gesetz untersagt Berliner Polizisten, Lehrern an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeitern, religiös geprägte Kleidungsstücke im Dienst zu tragen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen in NRW gekippt und die Bedeutung der Religionsfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuches geht demnach keine Gefahr aus. In den Ländern wird das Thema unterschiedlich gehandhabt. In Bremen dürfen Lehrerinnen ein Kopftuch tragen, in Nordrhein-Westfalen und Bayern wird im Einzelfall geprüft. (dpa)