KOMMENTAR: SVEN-MICHAEL VEIT ÜBER WOHNUNGSPOLITIK
: Richtig, aber nicht mutig

Die Obergrenze von 20 Prozent ist zu hoch – von solchen Gewinnmargen träumen selbst Energie- und Mineralölkonzerne

Da gibt es nichts zu bemänteln: In Hamburg herrscht Wohnungsnot. Und es herrscht Mietenhorror, auch das ist nicht zu leugnen. Und deshalb sind sich alle Fachleute außer Grundeigentümern und Maklern darin einig, dass es auf dem Wohnungsmarkt so nicht weitergehen kann. Wohnungen bauen, wie der Senat es versprochen hat, ist das eine. Sie müssen aber auch bezahlbar sein.

Mit relativ simplen juristischen Eingriffen kann der Mietenspiegel mieterfreundlicher gemacht werden, auch Obergrenzen bei Neuvermietungen müssen wieder eingeführt werden. Denn es darf nicht sein, dass Mietwucher rechtlich gesehen nicht als Mietwucher gilt.

Deshalb ist die Bundesratsinitiative des Senats ein überfälliger Schritt. Zweifelhaft indes ist, dass er im Bundesrat oder gar im Bundestag eine Mehrheit findet. Darauf mag erst bei einer rot-grünen Mehrheit nach der nächsten Bundestagswahl zu hoffen sein.

Und auch die vorgesehene Obergrenze von 20 Prozent ist selbstredend viel zu hoch. Binnen eines Jahrzehntes könnte sich der Mietpreis einer Wohnung glatt verdoppeln – von solchen Gewinnmargen träumen selbst Energie- und Mineralölkonzerne.

Der Schritt ist ja richtig. Konsequent, mutig und kraftvoll aber sieht anders aus.

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