Doch Asyl für Christin

Eine zum Christentum übergetretene Iranerin aus Adelebsen bei Göttingen wird als Flüchtling anerkannt. Das hat das Bundesamt für Migration nach einer Verhandlung im Verwaltungsgericht Göttingen zugesichert. Ein Urteil ist deshalb nicht mehr erforderlich. Die 44-Jährige hatte gegen die Ablehnung ihres Asylfolgeantrages geklagt: Weil sie sich christlich taufen ließ, erwartet die Frau nach eigenen Angaben im Iran die Todesstrafe. Das Bundesamt hatte die Bekehrung der im Jahr 2000 nach Deutschland gekommenen Frau zum Christentum als Schutzbehauptung abgetan.  (dpa / epd)