südwester
: Kunst am Polizisten

In Niedersachsen wird gestritten. Heftig. Was dürfen Polizisten? Genauer: Was dürfen Polizisten auf dem Unterarm haben? So tattoomäßig. Bislang nämlich gar nichts. Alles, was beim Tragen von kurzärmeligen Polizei-Sommerhemden heraus­guckt, ist verboten. Das findet die FDP nun voll „1974“, also altbacken, und möchte den Beamten Tattoos erlauben. Wobei, nicht alle. Nix mit „politischen Botschaften und Ähnlichem“. Also nicht sowas wie: „FDP wählen!“, obwohl: das vielleicht dann doch. Mehr so künstlerische Botschaften wünscht sich die FDP, also Kunst am Beamten sozusagen. Oder „der Name des eigenen Kindes“ – voll süß. Muss ja nicht gleich Adolf heißen, der Nachwuchs oder am 8. August geboren sein. Da kommt es dann halt auf die Details an.