südwester
: Kunst am Polizisten
In Niedersachsen wird gestritten. Heftig. Was dürfen Polizisten? Genauer: Was dürfen Polizisten auf dem Unterarm haben? So tattoomäßig. Bislang nämlich gar nichts. Alles, was beim Tragen von kurzärmeligen Polizei-Sommerhemden herausguckt, ist verboten. Das findet die FDP nun voll „1974“, also altbacken, und möchte den Beamten Tattoos erlauben. Wobei, nicht alle. Nix mit „politischen Botschaften und Ähnlichem“. Also nicht sowas wie: „FDP wählen!“, obwohl: das vielleicht dann doch. Mehr so künstlerische Botschaften wünscht sich die FDP, also Kunst am Beamten sozusagen. Oder „der Name des eigenen Kindes“ – voll süß. Muss ja nicht gleich Adolf heißen, der Nachwuchs oder am 8. August geboren sein. Da kommt es dann halt auf die Details an.