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Christian Wulff, 46, niedersächsischer Ministerpräsident und zurzeit beliebtester Politiker Deutschlands, hat einen medienpolitischen Dämpfer erhalten. Das von seiner schwarz-gelben Koalition verfügte weitgehende Verbot der Beteiligung von Parteien an Privatsendern in Niedersachsen ist verfassungswidrig. Der niedersächsische Staatsgerichtshof gab gestern einer Klage der SPD-Landtagsfraktion statt. Die Annahme einer Unvereinbarkeit von Rundfunk und politischen Parteien sei „mit deren Aufgabe in der parlamentarischen Demokratie unvereinbar“, so das Gericht. Nach dem seit Februar 2004 geltenden Mediengesetz müssen Parteien ihre Beteiligungen an Rundfunksendern auf 10 Prozent zurückschrauben. Einzig betroffen: die SPD, die über ihre Medienholding DDVG zu 20,4 Prozent an der Verlagsgesellschaft Madsack (Hannoversche Allgemeine, Neue Presse) beteiligt ist. Madsack wiederum hält Beteiligungen an den Radiosendern ffn, Hit Radio Antenne und Rock Radio 21. Die SPD ist als einzige große Partei direkt und indirekt an Medienunternehmen beteiligt. (dpa/ap/taz)

Oskar Lafontaine, 61, Bonvivant und Spitzenkandidat der Linkspartei, hat einen medienrechtlichen Zwischensieg errungen. In der Auseinandersetzung mit Springers Bild am Sonntag wies das Landgericht Berlin das Blatt an, eine Gegendarstellung Lafontaines in vollem Umfang abzudrucken. Mit ihr wehrt sich Lafontaine gegen den BamS-Titel „Lafontaine lügt“ vom 28. 8. Hintergrund ist die Auseinandersetzung, ob Lafontaine nicht zu einem BamS-Wählerforum erschien, weil Springer ihm nicht den angeblich von ihm geforderten Privatjet bezahlen wollte. Die Gegendarstellung bleibt aber zunächst ungedruckt, weil Springer gegen das Urteil Widerspruch einlegen wird. Die endgültige Entscheidung liegt damit beim Berliner Kammergericht. (taz)

Roger Schawinski, 59, bekennender Schweizer und Sat.1-Chef, kriegt zur Abwechslung auch mal Streicheleinheiten: Sein Sender führt bei den Nominierungen zum Deutschen Fernsehpreis klar das private Lager an. Der Löwenanteil insgesamt entfällt aber wieder einmal auf die öffentlich-rechtlichen Programme. (taz)