Biker haben genug geknattert

Die Grünen und der BUND fordern deutlich mehr Einsatz der Polizei gegen zu laute Motorräder

Frühlingszeit – für Biker der heiß ersehnte Start in die Saison. Allein an der Spinner-Brücke im Südwesten Berlins treffen sich dann an Wochenenden Hunderte Motorradfahrer aus der Region, um ihre Maschinen zu präsentieren. Die Begeisterung teilen jedoch nicht alle: Zum Start der Frühlingssaison haben Umweltaktivisten gefordert, härter gegen Motorradlärm vorzugehen.

104.500 Motorräder waren 2017 nach Polizeiangaben in Berlin angemeldet. Angaben, wie viele davon zu laut gewesen sind, konnte die Behörde nicht machen. Es seien lediglich elf Anzeigen wegen Belästigung durch unnötigen Lärm im vergangenen Jahr gegen Motorradfahrer erstattet worden.

Geht es nach Holger Siegel, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Motorradlärm, muss eine Obergrenze in allen Betriebszuständen her, um das Problem zu lösen. Der jetzige Grenzwert von 78 Dezibel regele nur einen Bereich von 50 bis 80 Kilometer pro Stunde. „Das lädt zu Tricksereien ein“, meinte Siegel. So besäßen einige zugelassene Motorräder eine Auspuffklappe, mit denen per Knopfdruck die Lautstärke verändert werden könne. Aber auch mit Ersatzteilen könne die Vorschrift umgangen werden, weshalb der Handel mit ihnen verboten werden müsse.

Strengere Kontrollen und höhere Strafen fordern die Grünen. „Die Bußgelder in Berlin sind ein Witz“, sagt Georg Kössler, Sprecher für Umweltschutz der Grünenfraktion im Abgeordnetenhaus. Zugleich verwies Kössler darauf, dass die meisten Regelungen auf Bundesebene festgelegt werden, weshalb es wichtig sei, bundesweite Initiativen zu unterstützen.

Nach Angaben von Sprecher Winfrid Wenzel konzentriert die Berliner Polizei ihre Kontrollen auf zu schnelle Motorradfahrer, um Unfälle zu verhindern. Zur besseren Überwachung des Motorenlärms sollen neue Schallpegelmessgeräte eingesetzt werden. Für zu laute Motorräder sei zurzeit ein Bußgeld von bis zu 20 Euro fällig, erklärte Wenzel. Manipulierte Auspuffe kosteten den Entzug der Betriebserlaubnis und könnten je nach Gefährdung mit 50 bis 90 Euro sowie einem Punkt im Fahrtenregister geahndet werden. (dpa)