Politiker ausgeladen

Zwei Berufsschulen sagen Diskussionen zur Wahl wieder ab. Bildungsbehörde will diesmal nicht Schuld sein

Etwas überraschend erhielten fünf Bundestagskandidaten von FDP, SPD, GAL, CDU und Linkspartei am Sonntag eine Ausladung. Am 13. September hatten sie zu einer Podiumsdiskussion in die Barmbeker Berufsschule Uferstraße kommen sollen – doch die Schulaufsicht der Bildungsbehörde habe, schrieb der mit der Organisation betraute Lehrer, die Veranstaltung „untersagt“.

Es gebe, so Schulleiterin Maria Mielke zur taz, eine „Sperrfrist von sechs Wochen vor einer Wahl“, innerhalb derer Kandidaten nicht in die Schulen kommen sollen. Darüber habe sie sich in der Bildungsbehörde „schlau gemacht“. Der Lehrer war über die Absage „zutiefst verärgert“, wie er schrieb. Hätten doch seine Schüler Interesse gehabt, die Politiker einmal real zu erleben. So aber würde der Politikverdruss „aufs Neue steigen“.

„Wir haben die Veranstaltung nicht untersagt“, erklärt Schulbehördensprecher Alexander Luckow. Der Schulaufsicht sei der Fall Uferstraße gar nicht bekannt. Luckow: „Wir wissen nur von einem Vorfall in Harburg, wo eine solche Veranstaltung vom Schulleiter abgeblasen wurde.“ Dort hatte eine Handelsschule nur SPD und CDU eingeladen, woraufhin die GAL sich beschwerte.

Laut Luckow gilt zwar eine Verwaltungsrichtlinie von 1980, wonach Kandidaten sechs Wochen vor der Wahl nicht an Schulen auftreten dürften. Davon gebe es aber drei Ausnahmen. So könnten Parteien Schulräume mieten. Auch könnten schulische Gremien wie Elternrat oder Schülerrat zur Parteiendiskussion einladen oder auch Schulleitungen eine solche Diskussion „im Rahmen des Politikunterrichts“ genehmigen. Beides ginge aber nur, wenn „unterschiedliche Strömungen“ berücksichtigt werden.

Schulleiterin Mielke wusste von diesen Ausnahmen, hat davon aber, wie sie sagt, „nicht Gebrauch gemacht“. Kaj