2.500 Unterschriften für die Affen

Hirnforscher Kreiter hat die Verlängerung seiner Affenversuche beantragt. Tierschutzverein auf den Barrikaden

Bremen taz ■ Der Bremer Tierschutzverein protestierte gestern noch einmal vehement gegen die Fortsetzung der Affenversuche an der Bremer Uni. Einen entsprechenden Antrag hatte der Hirnforscher Andreas Kreiter bereits Ende Juli beim Gesundheitsressort eingereicht, die Entscheidung wird für Ende September erwartet. „Wir setzen uns mit allen legitimen Mittel gegen diese Tierquälerei zur Wehr“, sagte Wolfgang Apel, Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins.

Um die Fortführung der Experimente um weitere drei Jahre doch noch verhindern zu können, versucht der Bremer Tierschutzverein nun, mit einem Bürgerantrag das Verbandsklagerecht für den Tierschutz durchzusetzen. 2.500 Unterschriften sind schon gesammelt, mehr als 12.000 müssen insgesamt zusammen kommen. Dann erst muss sich die Bürgerschaft mit dem Antrag befassen. Parallel dazu haben die Grünen einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht, der ebenfalls ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände vorsieht. Ähnliche Initiativen laufen nach Angaben von Apel auch in Baden-Württemberg, im Saarland und in Niedersachsen. Bislang gibt es das Verbandsklagerecht nur für Natur- und Umweltschutzverbände.

Apel, zugleich Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, erwartet im Falle eines Regierungswechsels auf Bundesebene „massive Rückschritte“ im Tierschutz. Eine konkrete Wahlempfehlung mochte er mit Verweis auf die Neutralität seines Verbandes jedoch nicht aussprechen. Dennoch übte er harte Kritik an der Ankündigung der CDU, nach einem Sieg am 18. September das Verbot der Käfighaltung für Legehennen aufzuheben.

Zugleich erneuerte Apel seine Kritik am Zirkus Barelli, der im August mit einer umstrittenen Tiger-reitet-auf-Pferd-Nummer für Furore gesorgt hatte. Nachdem Apel von „Tierqual unter der Zirkuskuppel“ sprach, erwirkte der Wanderzirkus Anfang August eine einstweilige Verfügung gegen den Tierschutzverein. Zuvor hatte es Apel abgelehnt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und freiwillig auf weitere Kritik zu verzichten. Ob der Maulkorb wieder abgenommen wird, entscheiden jetzt die Gerichte. mnz