Freispruch für Moderator Andreas Türck

Anders als die Verteidigung rechtfertigt das Gericht aber den Prozess: „Vieles klärt sich erst im Hauptverfahren“

FRANKFURT/MAIN taz ■ Freispruch für den Ex-Fernsehmoderator Andreas Türck. Nach acht quälenden Verhandlungstagen verkündete Bärbel Stock, Vorsitzende der 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts, gestern Nachmittag das Urteil. Es sei „nicht mit der für die Verurteilung benötigten Sicherheit nachgewiesen“, dass Türck in einer warmen Vollmondnacht im August 2002 die Nebenklägerin Katharina B. vergewaltigt und verletzt habe.

Ein Gewinner ist der 36-jährige Moderator deshalb nicht. In diesem Verfahren gingen alle Prozessbeteiligten als Verlierer aus dem Saal. Manchmal wollte man anderswo sein an diesen Verhandlungstagen, weit weg vom Saal 165 C des Frankfurter Landgerichts. Denn Katharina B., die in unübersehbarer Opferrolle im Gerichtssaal ausharrte, wurde von Verteidigung und Gutachten systematisch demontiert. Das sei nicht seine Schuld, sagte Türck-Verteidiger Rüdiger Weidhaas. Schließlich hätten es Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zu diesem Prozess kommen lassen.

Die Beweislage, so Weidhaas, sei von Anfang dürftig gewesen, die Aussagen zweifelhaft. Es sei nur angeklagt worden, weil es sich um Andreas Türck gehandelt habe. „Seine Prominenz hat ihn in die Situation gebracht.“ Gleich zu Beginn hatte der Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt, weil es das Verfahren zugelassen hatte. Damit habe es allen Beteiligten nur geschadet. „Es ist doch nicht Herr Türck allein, der hier geteert und gefedert herausgeht.“ Die Vorsitzende Richterin Stock betonte, dass die Eröffnung des Verfahrens gerechtfertigt gewesen sei: „Gerade bei Sexualdelikten klärt sich vieles erst in der Hauptverhandlung.“

Andreas Türck, der während der Verhandlung geschwiegen hatte, hielt sein Schlusswort knapp: „Ich habe nichts mehr zu sagen.“ HEIDE PLATEN