Fast keine Kontrollen

Hundekot und kein Ende: Gesetz wird nicht umgesetzt

Beim Kampf gegen die Verschmutzung der Bürgersteige durch Hundekot sind Senat und Bezirke bisher gescheitert. Es gibt so gut wie keine Kontrollen der Hundehalter, fast keine Verwarnungen oder verhängte Bußgelder. Das geht aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck hervor.

Der Grund ist das gegenseitige Zuschieben der Verantwortung von Senat und Bezirken. Die zuständigen Bezirke verweisen auf das schlecht formulierte Hundegesetz, das effektive Kontrollen verhindere. Der Senat erwidert, das Gesetz sei gut, die Bezirke müssten künftig nur das entsprechende Personal für die Kontrollen beantragen und bereitstellen.

Von den zwölf Bezirken lieferten fünf dem Senat gar keine Zahlen im Jahr 2017. Bei fünf weiteren Bezirken steht in der Tabelle zu Kontrollen, mündlichen Verwarnungen, Verwarngeldern, Bußgeldern und Höhe der erzielten Einnahmen jeweils eine Null. In Treptow-Köpenick wurde 2017 dreimal kontrolliert. In Charlottenburg-Wilmersdorf gab es 75 Kontrollen.

Viele Bezirke kritisierten das Hunde-Gesetz, weil es unklar formuliert sei. Dort heißt es, Hundebesitzer müssten „für die vollständige Beseitigung von Hundekot geeignete Hilfsmittel mit sich führen“. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf schreibt: „Die Einhaltung dieser rechtlich zu unkonkret definierten Pflicht kann nicht hinreichend kontrolliert und dementsprechend auch nicht geahndet werden.“ Der Begriff „geeignetes Mittel“ sei nämlich nicht definiert. Dieses könne auch „ein Papiertaschentuch, eine Zeitung, ein Plastikbecher oder ein anderer Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein“.

Der Senat wiederum meint, das Gesetz sei „ausreichend konkret“. Demnächst könnten die Bezirke die geplanten jeweils zwei Stellen für die Durchsetzung des Hunde-Gesetzes mit Mitarbeitern besetzen. (dpa)