leserInnenbriefe
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Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Demokratie muss das aushalten

betr. „Es geht nicht um Verbot oder Zensur“,

taz nord vom 29. 1. 17

Von der taz wird jede Steilvorlage bezüglich der praktischen Handhabung, Rechtssicherheit und der Problematik der Entscheidung gegeben und alles wird weggewischt oder ignoriert. Es gibt Inhalte, die sind verboten und unterliegen den Strafverfolgungsbehörden, und es gibt vieles, das wahrscheinlich unangenehm, diskutabel oder kritikwürdig ist. Und das muss eine freiheitliche Demokratie auch aushalten und im Diskurs lösen.

Andi S, taz.de

Branchenüblicher Beissreflex

betr. „Es geht nicht um Verbot oder Zensur“,

taz nord vom 29. 1. 17

Ich bin kein Fan von Freiwild, aber immer wieder wird von Antifaschisten diese Band als Exempel für den nationalistischen Antichristen hergenommen. Kann auch sein, dass die Fanbase nicht nach Antifa-Geschmack ist. Aber wer die Situation in Südtirol nicht genau kennt, der missinterpretiert als Deutscher alles nur im Blickwinkel Nazideutschlands. Wenn es die Antifas genau nehmen würden, müssten sie eigentlich auf Seiten der heimatliebenden Südtiroler stehen, die in den 1920ern von faschistischen Italienern quasi besetzt wurden und seitdem ihre Sprache und die Kultur ihrer Heimat verteidigen mussten. Ich kann ja verstehen, dass man als Linker gegen deutschen Rechtsrock ist, aber dieses ganze Gehabe der deutschen Linken bei der Band Freiwild wirkt immer nur sehr unreflektiert und wie ein obligatorischer branchenüblicher Beißreflex. The Real Günni, taz.de

Kein Raum für Volksverhetzung

betr. „Es geht nicht um Verbot oder Zensur“,

taz nord vom 29. 1. 17

Halten wir bitte fest: Privates Eigentum unterliegt laut Artikel 14 Absatz 2 Grundgesetz einer Sozialbindung. Diesem Grundsatz zufolge ist die Anerkennung des Privateigentums samt Verfügungsfreiheit des Eigentümers an dessen Verpflichtung gekoppelt, zu garantieren, dass der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht zuwiderläuft. Immobilien, deren Eigentümer Kommunen sind, sollten nur solchen Nutzern zur Verfügung stehen, die das Gemeinwohl nicht unterlaufen. Bands, die Volksverhetzung betreiben, fallen definitiv nicht in diese Kategorie. Grundsätzlich allerdings sollten die Kommunen auch Leuten aus dem „Graubereich“ zunächst erst einmal unterstellen, dass sie sich an die Regeln halten. Die Bereitschaft dazu können die Bewerber per Nutzungsvertrag zusagen. Mowgli, taz.de