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Rote Hilfe friedfertig

Die Rote Hilfe Bremen darf nicht als „gewaltorientiert“ bezeichnet werden. Das entschied das Bremer Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom Oktober 2017, das die Stadt angefochten hatte. Bremen darf nun den Verfassungsschutzbericht 2016 nicht weiter veröffentlichen und muss in der Online-Version das inkriminierte Wort löschen. Nach Auffassung des Gerichts hatte die Innenbehörde „keine tatsächlichen Anhaltspunkte“ für diese Bewertung vorgelegt. (taz)

Kirchenasyl unangetastet

Ein Antrag der AfD, die aktuellen Kirchenasyl-Fälle in Schleswig-Holstein auf den Prüfstand zu stellen, wurde am Donnerstag im Kieler Landtag abgelehnt. Lediglich die Mitglieder der AfD-Fraktion stimmten für ihren eigenen Antrag, alle anderen Fraktionen lehnten ihn geschlossen ab. Aufgrund gestiegener Kirchenasyl-Fälle in Schleswig-Holstein hatte die AfD unterstellt, dass das Kirchenasyl missbraucht werde und so den Rechtsstaat untergrabe. (epd)

Kita vorbildlich

Die nach Angaben der Initiatoren bundesweit erste christlich-muslimische Kindertagesstätte wird im Sommer im niedersächsischen Gifhorn ihren Betrieb aufnehmen. Im Zen­trum des Vorreiter-Projektes stehe die Idee von der Toleranz, sagte am Donnerstag der Vorsitzende des Planungskomitees, Martin Wrasmann. „Ganz praktisch sollen sich die Kinder ab August in der neuen Einrichtung beispielsweise damit auseinandersetzen, warum die einen Menschen Weihnachten, Ostern oder Ramadan feiern und die anderen eben nicht.“ (epd)