„TAGESSCHAU“-APP
: ARD legt Berufung ein

MÜNCHEN | Die ARD will das Urteil zur „Tagesschau“-App nicht hinnehmen. Der NDR will in Absprache mit den anderen ARD-Anstalten beim Oberlandesgericht Köln Berufung einlegen. Das Landgericht Köln hatte im September die „Tagesschau“-App vom Juni 2011 für unzulässig erklärt. Acht Tageszeitungsverlage hatten der ARD vorgeworfen, mit der App trete die ARD in einen unlauteren Wettbewerb mit den kostenpflichtig angebotenen Apps der Verlage. (epd)