PIP-BRUSTIMPLANTATE
: Erste Klage wird verhandelt

KARLSRUHE | Das Landgericht Karlsruhe verhandelt am 13. November 2012 über eine Schadensersatzklage wegen der Einsetzung von Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP). Nach Darstellung der Anwälte der Klägerin handelt es sich um die erste derartige Klage in Deutschland. Die Frau fordert von fünf Beklagten Schmerzensgeld in einer Höhe von insgesamt bis zu 30.000 Euro. Die Implantate von PIP stehen im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein und schneller zu platzen. (dapd)