Ankara antwortet Deniz Yücel

Nach Fristverlängerung nimmt die Türkei Stellung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Stellungnahme der türkischen Regierung zur Beschwerde des in der Türkei inhaftierten Welt-Korrespondenten und ehemaligen taz-Redakteurs Deniz Yücel erhalten. Die Antwort Ankaras sei am Dienstagnachmittag eingetroffen – wenige Stunden vor Ablauf der letzten Frist, sagte eine Sprecherin des Straßburger Gerichts. Zu dem Inhalt machte der Gerichtshof keine Angaben.

Ursprünglich sollte die türkische Regierung bereits Ende Oktober zu den Vorwürfen des Journalisten Stellung nehmen. Auf Antrag Ankaras verlängerte der Gerichtshof die Frist zwei Mal – zuletzt bis Dienstag um Mitternacht.

Yücel wurde am 14. Februar festgenommen, nachdem er sich bei der Polizei in Istanbul gemeldet hatte. Am 27. März wurde er nach Angaben des Straßburger Gerichtshofs vom Staatsanwalt zu einigen Artikeln vernommen, die er für die Welt geschrieben hatte. Am gleichen Tag ordnete ein Richter seine Untersuchungshaft an. Im Haftbefehl werden ihm Terrorpropaganda und Volksverhetzung vorgeworfen.

Mehrere Anträge des 44-Jährigen auf Freilassung wurden abgewiesen, zuletzt am 29. März vom türkischen Verfassungsgericht. Daraufhin wandte sich der Journalist an den Gerichtshof für Menschenrechte. Er wirft der Türkei unter anderem Verstöße gegen sein Recht auf Freiheit und gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit vor. (afp)